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Barrierefreies Webdesign: Ab Juni 2025 für Websites & Webshops in Österreich verpflichtend

29. Oktober 2024

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Online-Barrierefreiheit von Webinhalten im gesamten EU-Raum zu erreichen. Und damit das Web für alle Menschen, unabhängig von visuellen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, zugänglich zu machen.

 

In Österreich verpflichtet das Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen, ab einer gewissen Größe, zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Dienstleistungen und Produkte. Dazu zählen auch digitale Angebote wie Webseiten, Online-Shops und Apps. Das neue Gesetz tritt in Österreich mit 28. Juni 2025 in Kraft.

Autor: Markus Kristandl
Lesedauer: ~ 5 min
Barrierefreies Webdesign: Ab Juni 2025 für Websites & Webshops in Österreich verpflichtend

Barrierefreies Webdesign von Websites & Online-Shops: Was sind die rechtlichen Bestimmungen?

Die rechtliche Grundlage bildet der European Accessibility Act (EAA). Damit sollen bestimmte Dienstleistungen und Produkte innerhalb der EU barrierefrei werden.

 

In Österreich wird diese EU-Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt, welches mit 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

 

Von diesem neuen, gesetzlichen Rahmen sind auch Webinhalte wie Websites, Online-Shops, Web-Portale, Apps oder etwa Ticketing- und Terminsysteme betroffen.

 

Solche digitalen Angebote müssen ab Juni 2025 in Österreich barrierefrei zugänglich sein. Mit dem Barrierefreiheitsgesetz werden diese Anforderungen nun auch auf private Unternehmen ausgeweitet.

 

Websites von öffentlichen Institutionen in Österreich sind ja bereits seit September 2020 im Rahmen des Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) zur Barrierefreiheit verpflichtet.

 

Barrierefreiheit von Websites & Online-Shops: Wer ist betroffen? Welche Ausnahmen gelten?

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft alle Unternehmen in Österreich, die Webinhalte wie Websites, Online-Shops oder Web-Portale anbieten und betreiben.

 

Das Barrierefreiheitsgesetz berücksichtigt folgende Ausnahmen:

 

  • Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen €.

 

  • Wenn durch die Umsetzung der Richtlinien das Produkt oder die Dienstleistungen grundlegend verändert werden.

 

  • Wenn eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung entsteht. Dies muss jedoch mit im Detail nachgewiesen werden​.

 

  • Alte Inhalte und Archive: Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und keine aktiven Transaktionen unterstützen.

 

Für die Überwachung ist das Sozialministerium zuständig. Es kann – abhängig von der Größe des Unternehmens und von der Art des Verstoßes – Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 € verhängen.

 

Ab wann gilt meine Website als barrierefrei?

Den internationalen Standard für barrierefreies Webdesign legen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) fest. Sie sind die Grundlage vieler gesetzlichen Regelungen, so auch der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit.

 

Die WCAG werden vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben und festgelegt. Sie legen die technischen Standards, Richtlinien und Techniken für die Umsetzung dieser Grundsätze fest.

Damit die eigene Website barrierefrei wird, ist es notwendig, die WCAG-Standards zu erfüllen. Die Anforderungen umfassen unter anderem Texte, Farben & Kontraste, Darstellung von Medieninhalten sowie die Möglichkeit, ohne Maus zu navigieren.

 

 

Die WCAG sind, je nach dem Grad der Barrierefreiheit, in drei Stufen unterteilt:

 

  • Stufe A – Grundlegende Barrierefreiheit
  • Stufe AA – Erhöhte Barrierefreiheit
  • Stufe AAA – Höchste Barrierefreiheit

 

TIPP: In der Praxis empfehlen wir für den Großteil der Webseiten zumindest Konformitätsstufe AA anzustreben, da die Stufe AAA in der Praxis kaum umsetzbar ist.

 

 

Die aktuellen WCAG-Standards sind die WCAG 2.1-Richtlinien, die vier Grundprinzipien beinhalten:

 

1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können – unabhängig davon, ob sie Bilder, Texte oder interaktive Elemente sind. Beispiel: Bereitstellung von Alternativtexten (Alt-Attribut) für Bilder, um Sehbehinderten die Inhalte zugänglich zu machen.

 

2. Bedienbarkeit (Operable)

Nutzer müssen die Inhalte bedienen können, unabhängig von der Art und Weise, wie sie interagieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass alle Funktionen über die Tastatur zugänglich sein müssen und die Website keine Zeitlimits hat, die nicht deaktivierbar sind.

 

3. Verständlichkeit (Understandable)

Inhalte und Benutzeroberflächen müssen leicht verständlich sein. Dazu gehören klare und einfache Sprache, konsistente Navigation und Eingabehilfen, die bei Fehlern unterstützen.

 

4. Robustheit (Robust)

Inhalte müssen so robust sein, dass sie von verschiedenen Endgeräten, Browsern und assistiven Technologien, wie Bildschirmlesegeräten, zuverlässig interpretiert werden können.

 

So kannst du testen, ob deine Website barrierefrei ist

Eine aussagekräftige Erkenntnis kann nur im Zuge einer umfassenden, manuellen Überprüfung durch Barrierefrei-Experten oder einer fachkundigen Webdesign-Agentur erfolgen.

 

Neben der manuellen Überprüfung von Web Accessibility Experten können dir Online-Tools eine erste grobe Einschätzung liefern, inwieweit die WCAG-Konformität deiner Website gegeben ist.

 

 

1. Check mit digitalen Barrierefreiheit Online-Tools

 

Automatisierte Testtools sind eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Barrierefreiheit grob zu überprüfen. Diese Tools scannen den Code und die Struktur der Website und decken häufige Probleme auf.

 

Achtung aber, diese Tools decken allerdings nur etwa 30 % der potenziellen Barrierefreiheitsprobleme ab, da nicht alle Aspekte automatisiert getestet werden können.

 

  • Wave
    Ein kostenloses Tool, das detaillierte Berichte über Barrieren und Empfehlungen zur Behebung liefert.
  • Lighthouse
    In Google Chrome integriert, führt Lighthouse Audits zur Barrierefreiheit durch und liefert Verbesserungsvorschläge.
  • Kontrast-Checker
    Mit diesem Tool kannst du die Kontraste zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe auf deiner Seite überprüfen.

 

 

2. Accessibility Audit von ExpertInnen

 

Zusätzlich zu Checks mit Online-Tools, ist es ratsam, die eigene Website im Zuge eines Barrierefrei-Audits von Experten und Agenturen überprüfen zu lassen.

 

Manuelle Tests sind entscheidend, um die Barrierefreiheit aus der Perspektive der Nutzer zu prüfen. Nur so findest du ganzheitlich heraus, ob die Website den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht.

 

Im Rahmen von Accessibility-Audits werden konkrete Verbesserungspotentiale identifiziert. Anschließend werden Möglichkeiten für die Umsetzung besprochen.

 

FAZIT

In Österreich leben laut Statistik Austria rund 1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Behinderung. Etwa 8 Prozent der Männer in Österreich und Deutschland sind von einer Rot-Grün-Sehschwäche betroffen.

 

Barrierefreies Webdesign ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Personen profitieren, was die potenzielle Reichweite einer Website erhöht.

 

Mit einer barrierefreien Website sprichst du somit eine beachtlich große Zielgruppe an und ermöglichst dieser mehr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe.

 

Eine barrierefreie Website ist gut für alle Nutzer. Sie erhöht die User-Experience und stärkt gleichzeitig dein SEO.

 

Diverse Studien und Umfragen zeigen, dass die Barrierefreiheit von Websites & Online-Shops imstande ist, sowohl die Conversion-Rate als auch den Umsatz von Unternehmen zu steigern.

 

So besagt etwa die Umfrage zur digitalen Barrierefreiheit von Capterra im Juli 2024, dass 38 % der Unternehmen dank besserer digitaler Zugänglichkeit einen höheren Umsatz verzeichnen.

 

Wir empfehlen Website-Betreiber, E-Commerce Unternehmen und Anbietern von Online-Inhalten im Allgemeinen, sich frühzeitig mit dem Thema barrierefreies Design auseinanderzusetzen.

 

Gerade für umfangreiche Websites können Analyse und Umsetzung einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringen. Professionelle Webdesign-Agenturen und Experten führen Sie verlässlich und umsichtig zu einer barrierefreien Website.

 

Porträt Markus Kristandl
Autor*in
Markus Kristandl

Markus ist Digital-Marketer, Berater & Unternehmer mit Hang zu pragmatischen Lösungen. Seine Strategien lieben das Elegante, Inhalte stehen dabei ganz klar vor dem Lauten. In 20 Jahren sammelte Markus Erfahrung vom erfolgreichen Start-up bis zum Weltkonzern. 2013 hat er die Agentur MAWEO gegründet. In Vorträgen, Webinaren & Podcasts teilt Markus sein Wissen gerne mit anderen.

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